Ernährungstherapie bei Erkrankung ǀ § 43 SGB V

Leitlinienbasiert. Individuell. Online.

Für Menschen mit ernährungsabhängigen Erkrankungen biete ich eine strukturierte Ernährungstherapie per Videosprechstunde an. In der gesetzlichen Krankenversicherung fällt sie unter die „ergänzenden Leistungen zur Rehabilitation“ nach § 43 SGB V. Mit einer ärztlichen Notwendigkeitsbescheinigung übernimmt Ihre Krankenkasse einen Teil der Kosten. 

Wann ist eine Ernährungstherapie sinnvoll?

Stoffwechsel ǀ Gewicht

›  Adipositas (ab BMI 30 kg/m²)

›  Diabetes mellitus Typ 2

›  Metabolisches Syndrom

›  Osteoporose

›  Gicht / Hyperurikämie 

›  Onkologische Erkrankungen 

Gastroenterologische Erkrankungen

›  Reizdarmsyndrom

›  Morbus Crohn / Colitis ulcerosa

›  Gastroösophageale Refluxkrankheit (GERD)

›  Divertikel­krankheit / Divertikulitis

›  Kurzdarmsyndrom

Herz ǀ Gefäße

›  Hypercholesterinämie

›  Hypertriglyzeridämie 

›  Arterielle Hypertonie

›  Atherosklerose

›  Koronare Herzkrankheit (KHK) 

Verdauungsorgane

›  Fettleber­erkrankung (MASLD) 

›  Steatohepatitis (NASH / ASH)

›  Gallensteine / Cholezystitis 

›  Gallensäuremangel

›  Exokrine Pankreasinsuffizienz 

Energie ǀ Immunsystem

›  Rheumatische Gelenkerkrankungen

›  Arthrose

›  Eisenmangelanämie

›  Chronische Erschöpfung / ME/CFS 

›  Untergewicht

›  Mangelernährung 

Allergien ǀ Unverträglichkeiten

›  Laktose-Intoleranz / -Malabsorption

›  Fruktose- oder Sorbit-Malabsorption

›  Histaminintoleranz

›  IgE-vermittelte Nahrungsmittelallergien

›  Weizen-abhängige Anaphylaxie (WDEIA)

Name deiner Veranstaltung

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Name deiner Veranstaltung

Voraussetzung: 

Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und ggf. Kostenzusage Ihrer Krankenkasse. 

Nach der Buchung:

›  Terminbestätigung
›  Link zur Videosprechstunde
›  Anamnesebogen & Beratungsvereinbarung

Name deiner Veranstaltung

Ablauf & Kostenübernahme

1  Ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung

Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin/Ihrem Arzt. Bei einer ernährungsabhängigen Erkrankung kann eine ärztliche Notwendigkeits­bescheinigung ausgestellt werden. Die Vorlage finden Sie oben als Download.

2  Kostenvoranschlag

Buchen Sie das kostenfreie Erstgespräch. Hier klären wir Ihr Anliegen. Anschließend erhalten Sie einen Kostenvoranschlag.

3  Krankenkasse

Reichen Sie die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung und den Kostenvoranschlag bei Ihrer Krankenkasse ein. Nach der Rückmeldung entscheiden Sie, ob Umfang und Eigenanteil für Sie passen.

4  Unterlagen

Wenn Sie starten möchten, senden Sie mir die Rückmeldung Ihrer Krankenkasse und die ärztliche Notwendigkeitsbescheinigung per E-Mail. Die erforderlichen Angaben ergänze ich nach Abschluss der Beratung.“ 

5  Ernährungstherapie

Buchen Sie Ihren ersten Termin. Innerhalb von 24 Stunden erhalten Sie einen Anamnesebogen, die Beratungsvereinbarung sowie alle relevanten Informationen.

6  Kostenerstattung

Begleichen Sie die Rechnungen zunächst selbst. Nach Abschluss erhalten Sie die ausgefüllten Formulare und reichen diese mit den Rechnungen bei der Krankenkasse ein. Die bewilligte Erstattung wird überwiesen.

Adipositas – individuelle Ernährungstherapie oder Präventionskurs?

Gut vorbereitet

Eine erfolgreiche Ernährungstherapie beginnt mit Neugier, Offenheit und kleinen, machbaren Schritten im Alltag. Ich unterstütze Sie dabei. Und das Tempo bestimmen Sie.

Zeit & Motivation

Planen Sie wöchentlich etwa 30 Minuten für Reflexion und Ausprobieren ein. Notieren Sie, warum Sie etwas verändern möchten. Auch der Austausch mit Familie/Freunden kann unterstützen. 

Anamnesebogen

Nach der Buchung „Start in die Ernährungstherapie“ erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrem Anamnesebogen. Bitte senden Sie ihn spätestens 24 Stunden vor dem Termin zurück.

Ernährungstagebuch

Ein 3-Tage-Protokoll hilft oft, Muster sichtbar zu machen. Auf Wunsch erhalten Sie eine einfache Vorlage (digital oder handschriftlich). Alternativ können Sie Ihre Mahlzeiten fotografieren.